Befahrungsregelung für die Erft

Die Erft ist in dem Abschnitt vom Wehr Bergheim/Zieverich bis zum Wehr in Bedburg/Broich im Landschaftsplan als schutzwürdig eingestuft. Für die Monate April bis August gibt es ein gewisses Kontingent der erlaubten Erftbefahrung.

Wer diesen Abschnitt der Erft (in der Zeit zwischen dem 01.04. – 31.08.) paddeln möchte, muss sich einige Tage vorher beim Kanuklub Bergheim über das untenstehende Kontaktformular anmelden, weil der Kanuklub im Auftrag der Unteren-Landschafts-Behörde dieses Befahrungskontingent überwacht. Das betrifft sowohl alle DKV-Mitglieder als auch private Freizeitpaddler.

Gleichzeitig werden alle Paddler auf die Gefahren der unfahrbaren und lebensgefährlichen Wehre hingewiesen. Es sind unbedingt die Beschilderungen zu beachten und die ausgewiesenen Aussatzstellen zu nutzen! Auf sämtlichen Alt- und Nebenarmen (Mühlenarmen) ist das Paddeln grundsätzlich nicht zulässig und verboten!

 

Bis einschließlich 31.03.2024 ist keine Anmeldung erforderlich.


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